Erstgespräch: 

Das Erstgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise etwas kennenzulernen, einen ersten Eindruck zu gewinnen und zu prüfen, ob sie sich vorstellen können eine Behandlung bei mir zu beginnen. An erster Stelle steht nicht nur das gegenseitige Kennenlernen, sondern es bildet zugleich die Grundlage für die weiteren Gespräche. Daher ist es wichtig, dass sie sich wohl fühlen und das Gefühl haben, dass Vertrauensbildung möglich ist. Von meiner Seite her überprüfe ich, ob und wie ich sie bei ihrem Anliegen unterstützen kann und versuche eventuelle Veränderungsmöglichkeiten auszuloten. Fragen zur Behandlung und zu den Rahmenbedingungen werden geklärt.

 

 

Paar-bzw. Familiengespräch: 

Bei Paar- bzw. Familiengesprächen ist erfahrungsgemäß eine Doppeleinheit notwendig, damit alle Beteiligten ausreichend zu Wort kommen.

 

Auf Wunsch können Sie die Honorarrechnung für Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese leistet Zuschüsse. 

Ebenso wurde mit 01.01.2024 die Klinisch-psychologische Behandlung bei den Krankenkassen zur Teilrefundierung aufgenommen (siehe dazu Pkt. aktuell Kostenzuschüsse).

  

Absageregelung: Die vereinbarten Termine für die Sitzungen gelten sowohl für sie, als auch für mich verbindlich. Kann ein Termin von Ihnen nicht eingehalten werden, dann gilt eine Verständigung per Telefon/Sprachbox oder per SMS bis zu 24h vor dem vereinbarten Termin.

 

Krisendienst

!!!Falls sie sich in einer extremen psychischen Krise, besonderen Belastung, plötzlichen Ausnahmesituation befinden und/oder akute Suizidgedanken erleben, dann wenden sie sich bitte an eine der folgenden Nummern, damit sie umgehend Hilfe erfahren!!!

 
Notfallpsychologischer Dienst Österreich: 0699/18 85 5400 (tgl. 0-24Uhr)

Krisenhilfe (Nö): 0800/202 016 (tgl. 0-24Uhr)